Ablehnung von Sammelaufträgen mit nur einem Posten

Alle Banken, die dem Rechenzentrum GAD angeschlossen sind, sind von dieser Neuregelung bezüglich der Sammelaufträge betroffen. Das betrifft vorwiegend die Volksbanken in Norddeutschland.

Hintergrund ist folgender: bisher wurden auch Sammelaufträge per HBCI PIN/TAN ausgeführt, in denen nur ein einziger Auftrag enthalten war. Ab dem 20.06.2011 wird dies mit dem "Frühjahrsrelease 2011" der Rechenzentrale GAD nicht mehr möglich sein. Ab diesem Datum muss ein Sammelauftrag dann mindestens 2 Einzelposten beinhalten.

Welche Auswirkungen hat diese Umstellung auf ALF-BanCo? Generell ändert sich nichts, wenn Sie Sammelaufträge mit mehr als einem Posten erstellen und versenden.

Möchten Sie nur einen einzigen Auftrag versenden, bspw. eine Einzellastschrift, sollte dies mit der normalen Zahlungsfunktion "Lastschrift" im Zahlungsformular von ALF-BanCo vorgenommen werden. Erhalten Sie dennoch eine Meldung, dies sei nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Bank mit der Bitte, auch Einzelaufträge freizuschalten. Danach sollte alles wieder problemlos funktionieren.