| Ablehnung von Sammelaufträgen mit nur einem Posten |
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Alle Banken, die dem Rechenzentrum GAD angeschlossen sind, sind von dieser Neuregelung bezüglich der Sammelaufträge betroffen. Das betrifft vorwiegend die Volksbanken in Norddeutschland.
Welche Auswirkungen hat diese Umstellung auf ALF-BanCo? Generell ändert sich nichts, wenn Sie Sammelaufträge mit mehr als einem Posten erstellen und versenden. Möchten Sie nur einen einzigen Auftrag versenden, bspw. eine Einzellastschrift, sollte dies mit der normalen Zahlungsfunktion "Lastschrift" im Zahlungsformular von ALF-BanCo vorgenommen werden. Erhalten Sie dennoch eine Meldung, dies sei nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Bank mit der Bitte, auch Einzelaufträge freizuschalten. Danach sollte alles wieder problemlos funktionieren. |
