Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALF AG

1. Angebote und Vertragsabschluss
1.1. Die Angebote der ALF AG sind freibleibend. Es sei denn, die ALF AG erklärt mit dem Angebot, dass und wie lange sie sich daran gebunden hält. Es gilt BGB § 145.
1.2. Enthält ein Angebot einen Druck- oder Kalkulationsfehler, so ist die ALF AG zur Berichtigung dieser Fehler auch nach Eingang des Angebotes beim Kunden berechtigt. Das gilt auch, wenn die ALF AG eine Angebotsbindung (siehe 1.1.) erklärt hat.
1.3. Angebotsabgabe und Vertragsabschluss erfolgen stets aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Software-Nutzungsvertages sowie des Software-Wartungsvertrages der ALF AG. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die ALF AG.
1.4. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages durch die ALF AG zustande. Es gilt BGB § 154.
1.5. Im Vertrag ist der Vertragsgegenstand genau zu spezifizieren. Umfangreiche Anforderungen sind der ALF AG in einem Konzept oder Pflichtenheft bereitzustellen. Es gelten BGB §§ 305 b, 311.

2. Preise
2.1. Im Vertrag ist die Höhe des an die ALF AG zu leistenden Preises (in EUR) für die Lieferung des Vertragsgegenstand festzulegen.
2.2. Alle Preise der ALF AG verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.3. Die Preise der von ALF erworbenen Software verstehen sich inkl. Versandkosten.
Nicht enthalten sind jedoch die Einrichtung der Software auf dem Rechner des Benutzers, die Einarbeitung des Personals, mehr als ein Benutzerhandbuch und weitere zusätzliche Leistungen, es sei denn, sie wurden im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Die o. g. Zusatzleistungen sind separat erwerbbar.
2.4. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, kann die ALF AG vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Die ALF AG behält sich das Eigentum und die Rechte an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Es gilt BGB § 449.
3.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die ALF AG berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käuers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der ALF AG stehenden Waren zu verlangen. Es gelten BGB §§ 241,242, 246 ff.

4. Lieferzeit
4.1. Fristen und Termine für die Lieferung sind nur dann verbindlich, wenn die ALF AG ihre Einhaltung ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
4.2. Die Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Vertragspartner über die Bedingungen des Geschäfts einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt nicht vor Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie ggfls. vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Es gelten BGB §§ 186 –193.
4.3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zu deren Ablauf die ALF AG verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorgesehender Hindernisse, die außerhalb des Willens der ALF AG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn diese Art Umstände bei Unterlieferern der ALF AG eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der ALF AG zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die ALF AG dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Außerdem berechtigen solche Ereignisse die ALF AG von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
4.5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

5. Anwendungstechnische Beratung, Support
5.1. Anwendungstechnische Beratung und Support (meist über die telefonische Hotline) gibt die ALF AG nach bestem Wissen aufgrund der vorliegenden jahrelangen Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der ALF-Software sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.
5.2. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der ALF-Software ist der Besteller verantwortlich.
5.3. Kostenfreie Beratung (ausgenommen Endverbrauchersoftware) erfolgt nur im Gewährleistungszeitraum. Danach ist der Abschluss eines Software-Wartungsvertrages erforderlich oder die Leistung pro Stunde zu bezahlen (betrifft nicht die Endverbrauchersoftware).

6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist. Es gilt BGB § 447.
6.2. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

7. Gewährleistung
7.1. Die ALF AG gewährleistet für die vereinbarten Vertragsgegenstände Rechts- und Sachmittelfreiheit. Es gelten BGB §§ 434, 435.
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Falle von Mängelrügen ist die beanstandete Ware auf Wunsch der ALF AG in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung unverzüglich an die ALF AG einzusenden.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Es gelten BGB §§ 446, 447, 476. Für gelieferte Erzeugnisse, die die ALF AG von dritter Seite bezogen hat, beschränkt sich die Haftung der ALF AG auf die Abtretung der der ALF AG gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.
7.3. Während der Gewährleistungsfrist wird die ALF AG sämtliche der Gewährleistung unterliegenden Mängel im Rahmen der Nacherfüllung ohne zusätzliche Berechnung beseitigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ALF AG eine Nacherfüllung vorrangig im Rahmen einer Fernwartung - z. B. durch Versand neuer Software-Versionen - durchführen kann.
7.4. Ist im Falle des Umtauschs auch die zweite Ersatzlieferung oder Nachbesserung mangelhaft, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises zu.
7.5. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.

8. Haftung
8.1. Die ALF AG haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen der ALF AG entstanden sind.
8.2. Eine Haftung für Mangelfolge, mittelbare Schäden, sonstige Begleitschäden und der Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es sei denn, sie gehen auf die Verletzung einer Kardinalspflicht zurück.
8.3. Besteht eine Haftung der ALF AG, so ist diese – soweit gesetzlich zulässig – auf den in diesem Fall typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die ALF AG nur, wenn eine Sicherungskopie der Daten in maschinenlesbarer Form vorliegt, mit der in vertretbarem Zeitaufwand die Daten rekonstruiert werden können.
8.5. Soweit rechtlich zulässig haftet die ALF AG für einen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schaden beschränkt. Je Haftungsfall gilt bei Personen- und Sachschäden ein Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, bei reinen Vermögensschäden von 50.000 EUR als obere Grenze.
8.6. Schadensansprüche gegen die ALF AG verjähren – soweit rechtlich zulässig – nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Anspruch Kenntnis erhält.

9. Nutzungsrechte an Software
9.1. Dem Käufer wird ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht an der ALF-Software eingeräumt. D.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
9.2. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
9.3. Die genauen Nutzungsrechte regelt der zwischen der ALF AG und dem Kunden abgeschlossene Software-Nutzungsvertrag.

10. Datenschutz
10.1. Die ALF AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer -, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
10.2. Die ALF AG hat sämtliche Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und ihre Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.
10.3. Für beide Vertragsparteien gilt: Sie verpflichten sich wechselseitig Geschäftsinterna der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten nicht zu offenbaren. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt.
Sie erfasst jedoch nicht den Umstand der Zusammenarbeit sowie die Auftragserteilung an die ALF AG, so dass Referenznachweise jederzeit möglich sind.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen am nächsten kommt. Es gilt BGB § 306 (1).
11.2. Vertragsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages mit der ALF AG, wenn der Kunde diese sonst regelmäßig verwendet.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
11.4. Erfüllungsort ist Heilbronn.
11.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist immer Heilbronn, auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch rechtzeitige Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren. Der Widerruf ist zu richten an: ALF AG, Liebigstr. 23, 74211 Leingarten, Fax: 07131/906555, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ihre ALF AG.