Hallo,
eine Frage: Ist es möglich, Beiträge nach dem Einzugsermächtigungsverfahren auch von Auslands-(EU-)konten (z.B. Österreich) einzuziehen? In ALF-BanCo finde ich nur ein Lastschrift-Formular mit "Konto-Nr." und "Bankleitzahl", nicht aber mit IBAN und BIC. Es gibt nur ein Formular "Auslandszahlung" mit IBAN und BIC, das aber anscheinend nicht für Lastschriften gedacht ist.
Außerdem würde ich Einzüge von Auslandskonten gerne - genau wie von Inlandskonten - per Sammellastschrift durchführen; die Daten werden dazu aus einem anderen Programm als DTAUS-Datei in ALF importiert. Ist dies möglich?
Gruß,
Stefan B.
(Sammel-)Lastschriften von Auslandskonten
OK, d.h. grundsätzlich geht das nur mit SEPA, das - wie ich gelesen habe - erst dieses Jahr neu eingeführt wird?
Allerdings habe ich auch herausgelesen, daß das Verfahren ziemlich umständlich ist, weil der Zahlungsempfänger zur Durchführung einer Lastschrift ein "Mandat" benötigt, das vorher ausgestellt sein muß. Bei der Einreichung der SEPA-Lastschrift muß dann diese eindeutige Mandatsnummer angegeben werden.
Außerdem muß jede Lastschrift (Erst- und Folgelastschrift) ein exaktes "Fälligkeitsdatum" haben, etc. - d.h. wenn mir jemand in der Mitte des Jahres eine Einzugsermächtigung schickt (oder wie das dann wohl heißt: Ein Mandat erteilt) zum Einzug des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr und für alle folgenden Jahre, dann werden 2 Mandate benötigt: Eins für das laufende Jahr mit sofortigem Fälligkeitsdatum, und eins für die Folgejahre mit Fälligkeitsdatum im Januar? Man muß dann also auch pro Mitglied mehrere Mandatsnummern verwalten (für Erst- und Folgelastschrift)? Puh...
Und wie ist sichergestellt, daß die Mandate aller Lastschriftzahler dasselbe Fälligkeitsdatum haben, damit der Einzug der Jahresbeiträge alle zum selben Zeitpunkt im Januar ausgeführt werden?
Und was ist, wenn ich das Fäkkigkeitsdatum "verpasse", weil ich beispielsweise in Urlaub bin?
... etc. ... (viele offene Fragen)
Allerdings habe ich auch herausgelesen, daß das Verfahren ziemlich umständlich ist, weil der Zahlungsempfänger zur Durchführung einer Lastschrift ein "Mandat" benötigt, das vorher ausgestellt sein muß. Bei der Einreichung der SEPA-Lastschrift muß dann diese eindeutige Mandatsnummer angegeben werden.
Außerdem muß jede Lastschrift (Erst- und Folgelastschrift) ein exaktes "Fälligkeitsdatum" haben, etc. - d.h. wenn mir jemand in der Mitte des Jahres eine Einzugsermächtigung schickt (oder wie das dann wohl heißt: Ein Mandat erteilt) zum Einzug des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr und für alle folgenden Jahre, dann werden 2 Mandate benötigt: Eins für das laufende Jahr mit sofortigem Fälligkeitsdatum, und eins für die Folgejahre mit Fälligkeitsdatum im Januar? Man muß dann also auch pro Mitglied mehrere Mandatsnummern verwalten (für Erst- und Folgelastschrift)? Puh...
Und wie ist sichergestellt, daß die Mandate aller Lastschriftzahler dasselbe Fälligkeitsdatum haben, damit der Einzug der Jahresbeiträge alle zum selben Zeitpunkt im Januar ausgeführt werden?
Und was ist, wenn ich das Fäkkigkeitsdatum "verpasse", weil ich beispielsweise in Urlaub bin?
... etc. ... (viele offene Fragen)
SEPA Lastschrift
Hallo,
meines Wissens müssen seit dem 1.11.2010 die Banken das SEPA Lastschriftverfahren anbieten. Wie sieht es jetzt derzeit mit dem Alf Banco Programm aus, wird dies nun unterstützt?
Gruß Jogi
meines Wissens müssen seit dem 1.11.2010 die Banken das SEPA Lastschriftverfahren anbieten. Wie sieht es jetzt derzeit mit dem Alf Banco Programm aus, wird dies nun unterstützt?
Gruß Jogi
Hallo,
dass sie es generell anbieten müssen, heißt leider nicht dass es z.B. per HBCI auch angeboten wird.
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Bank dies bereits unterstützt.
Melden Sie sich dann bitte über unser Kontakt-Formular.
MfG
ALF
dass sie es generell anbieten müssen, heißt leider nicht dass es z.B. per HBCI auch angeboten wird.
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Bank dies bereits unterstützt.
Melden Sie sich dann bitte über unser Kontakt-Formular.
MfG
ALF