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Freistellungsaufträge: Fehler bei Summenerstellung
Verfasst: Mo 18. Mai 2026, 14:20
von alexj
Ein abgelaufener Freistellungsauftrag wird trotzdem noch in der Summe mitgezählt
Zu Heute sollte die Summe 2.000,00 sein, und nicht 2.500,00, da ein Auftrag (Pos 4 von 5 über 500€) nur bis zum 17.5.2026 Gültig war.

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Re: Freistellungsaufträge: Fehler bei Summenerstellung
Verfasst: Mo 18. Mai 2026, 14:32
von ALF
Hallo,
die Gültigkeit ist hier nur als "Notiz" gedacht.
Diese wurde bei der Summierung noch nie berücksichtigt.
Eigentlich sollten hier immer nur die gültigen Freistellungsaufträge eingegeben werden.
Eine Gültigkeit bis 17.5. ergibt aus unserer Sicht nur wenig Sinn.
Nach unserem Wissen gelten Freistellungsaufträge immer für ein ganzes Jahr.
Re: Freistellungsaufträge: Fehler bei Summenerstellung
Verfasst: Mo 18. Mai 2026, 15:18
von alexj
Ja, das macht sinn, aber es macht auch Sinn, alte Einträge zur Information zu behalten und nur nicht mehr zu berücksichtigen.
Es wäre daher besser, die vergangene Einträge, die nicht mehr aktuell sind, nicht zu Löschen, sondern einfach nur auszublenden und nicht mehr zu summieren. Wenn man die ansehen möchte einfach "Ausgeblendete Aufträge anzeigen" auswählen und mak könnte die Alten nochmal ansehen. (Wunsch für nächste Version)
Wie auch immer, das ändern eines vorhandenen Eintrags führt leider nahezu IMMER zum überschreiben eines anderen vorhandenen und GÜLTIGEN Eintrags.

Re: Freistellungsaufträge: Fehler bei Summenerstellung
Verfasst: Mo 18. Mai 2026, 15:23
von alexj
ALF hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 14:32
Eine Gültigkeit bis 17.5. ergibt aus unserer Sicht nur wenig Sinn.
Nach unserem Wissen gelten Freistellungsaufträge immer für ein ganzes Jahr.
Der Eintrag bis 17.5. wurde durch einen neuen ab 18.5. ersetzt.
Nein, die gelten entweder für einen bestimmten Zeitraum (aktuelles Jahr) oder bis zum Widerruf/Änderung) und da wäre es gut, wenn der Auftrag bereits seit 2 Jahren gültig ist, auch später noch zu wissen, wann dieser geändert wurde, und welcher Betrag vorher galt.
Re: Freistellungsaufträge: Fehler bei Summenerstellung
Verfasst: Mo 18. Mai 2026, 15:30
von ALF
Hallo,
ein Freistellungsauftrag gilt vom Betrag hier immer für das ganze Jahr.
Wenn Sie den Freistellungauftrag zum 17.5. ändern gilt der neue Freistellungsauftrag für das gesamte Jahr 2026.
Ein "gültig bis" hierfür zu nutzen wurde bisher noch nie nachgefragt.
Wir haben dies jetzt zu "Wünsche" verschoben und als Wunsch notiert.