Prüfen auf Limit bei Überweisungen
Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 22:54
Seit die Banken mit Ihren Lobbyvertretern es geschafft haben, dass Aufträge erstmal angenommen werden und man kann Sie dann auch nicht mehr stornieren, auch wenn Sie noch gar nicht ausgeführt wurden.
Zitat der Bank "Widerruf des Überweisungsauftrags"
"Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nr. 1.4 Absatz 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich Absatz 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Bank widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat."
Bei elektronischen Überweisungen, also NUR, wenn man den Wiederruf erklärt, BEVOR man die Überweisung übermittelt.
Sowas irres können sich auch nur die Banken ausdenken.
Und für die dann automatische Ablehnung einer Überweisung wegen fehlender Deckung (0,01€ reichen bereits) wird jetzt eine Gebühr fällig.
Nun meine Bitte, AB soll künftig das jeweilige Kontolimit mit dem aktuellen online Kontostand prüfen und bei Überschreitung des eingetragenen Limits (Kontoverwaltung) die Überweisung erst nach Bestätigung einer Warnung an die Bank übermittelt.
Dieses Limit (Kreditlinie) wird mir z.B. nur bei einem Institut angezeigt, aber nicht von AB ausgewertet.
Zitat der Bank "Widerruf des Überweisungsauftrags"
"Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nr. 1.4 Absatz 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich Absatz 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Bank widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat."
Bei elektronischen Überweisungen, also NUR, wenn man den Wiederruf erklärt, BEVOR man die Überweisung übermittelt.
Sowas irres können sich auch nur die Banken ausdenken.
Und für die dann automatische Ablehnung einer Überweisung wegen fehlender Deckung (0,01€ reichen bereits) wird jetzt eine Gebühr fällig.
Nun meine Bitte, AB soll künftig das jeweilige Kontolimit mit dem aktuellen online Kontostand prüfen und bei Überschreitung des eingetragenen Limits (Kontoverwaltung) die Überweisung erst nach Bestätigung einer Warnung an die Bank übermittelt.
Dieses Limit (Kreditlinie) wird mir z.B. nur bei einem Institut angezeigt, aber nicht von AB ausgewertet.