ich habe jüngst einen Brief von der Kreissparkasse erhalten, in welchem erklärt wird, dass ab 26.08. die verwendete Bankingsoftware von der Bank verifiziert werden muss, ein Login mit einer unverifizierten software ist dann nicht mehr möglich.
Ich weiß nicht wie die Bank das handelt, aber vermutlich muss auch AB einen Mechanismus integriert haben, damit der Bankserver die Software erkennt und als erlaubten Kommunikationsweg erkennt.
Kann AB das bereits? der Brief kam heute, gültig ist das ganze bereits in vier Wochen. ich sollte zumindest die Info haben, wie und ob sowas mit AB funktioniert?
Hier der Brief von meiner Bank
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Sehr geehrter ...
ab dem 26. August 2024 wird das Online-Banking in Verbindung mit Ihrer Finanzsoftware
(z. B. windata, Lexware, Quicken usw.) noch sicherer.
Wie beim Online-Banking über den Browser (z. B. Firefox, Edge, Chrome) muss ab dem 26. Au-
gust 2024 die von Ihnen genutzte Finanzsoftware einmalig von Ihnen für die Nutzung freige-
geben werden.
Bei künftigen Anmeldungen wird Ihre Software bzw. Ihr Gerät somit erkannt und es entfällt die
zusätzliche Freigabe mittels TAN-Verfahren.
Die gespeicherten Geräte können Sie im Online-Banking in den Einstellungen „Sicherheit &
TAN-Verfahren“ unter „Geräteverwaltung“ jederzeit einsehen, bearbeiten und löschen. Für ei-
nen reibungslosen Start empfehlen wir Ihnen, die von Ihnen genutzte Software für das On-
line-Banking zu aktualisieren um sie auf den neuesten Stand zu bringen.