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Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Sa 8. Mär 2025, 08:20
von Bernhard
Die Umsatzdetails (nach Doppelklick auf einen Buchungseintrag) zeigen allerhand Datenfelder an. Darunter z.B. "Mandatsreferenz", "Gläubiger-ID" usw.
Die Angaben die ich eigentlich in diesen Feldern vermuten würde stehen bei mir jedoch alle im Verwendungszweck.
Der Verwendungszweck ist in den letzten Jahren ja immer mehr mit Angaben "zugemüllt" und somit unübersichtlicher geworden.
Meine Fragen daher : Warum stehen diese Daten im Verwendungszweck und nicht in den Datenfeldern? Wozu sind dann diese Datenfelder da?
Betrifft bei mir Comdirect. Ist das bei anderen Banken auch so?

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Sa 8. Mär 2025, 15:20
von Sateule
Sparda-Bank, Kreditkarte: Alles, inclusive dem Empfänger-Namen (!!) steht im Verwendungszweck.
Emails mit entsprechenden Hinweisen darauf, bisher ohne Reaktion.

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Mo 10. Mär 2025, 07:09
von ALF
Hallo,

Sie können mal prüfen, ob dieses Daten im Kontoauszug (gedruckt oder pdf) bzw. im Online-Banking auf der Homepage auch im Verwendungszweck stehen.
Generell zeigt ALF-BanCo die Daten weitgehend so an, wie die Bank diese übermittelt.

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Mo 10. Mär 2025, 13:16
von Sateule
ALF-BanCo macht hier alles richtig.
Das Problem liegt hier definitiv bei der Bank.

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Mo 10. Mär 2025, 13:53
von FFF
Aber weil Banken sind, wie sie sind, kann nur Alf das lösen: den Verwendungszweck aufdröseln, ein "korrekt" befülltes Formular zur Akzeptanz/Korrektur anbieten... Wozu gibts KI ;-)

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Mo 10. Mär 2025, 17:46
von Joachim
FFF hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 13:53 Wozu gibts KI ;-)
Es setze auf "NI" und gesunden Menschenverstand.

Und mal ehrlich, würdest Du das als Softi pflegen und den Banken immer wieder neu den A... abwischen wollen?
"Moving Target" nennt sich das im Jargon, hier muss die Bank ihre Hausaufgaben machen!

Re: Gläubiger-ID usw. im Verwendungszweck

Verfasst: Mo 10. Mär 2025, 20:40
von FFF
Du hast bezüglich der Bank vollkommen Recht- nur, es ist eben, wie es ist. Und der Verweis auf KI erfolgte genau aus den Grund, das keine NI sich zu Tode pflegen muss...