Einfuehrung des ISO 20022-Standards ab November 2026
Verfasst: Do 25. Jun 2026, 10:48
Servus ALF,
soeben die nachfolgende Nachricht erhalten:
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die Einfuehrung des ISO 20022-Standards bringt wesentliche Aenderungen im weltweiten Zahlungsverkehr mit sich, die auch Ihre Zahlungsabwicklung betreffen.
Ab November 2026 werden nur noch die XML-Format-Nachrichten fuer Ueberweisungen pain.001 v9 und fuer Lastschriften pain.008 v8 unterstuetzt.
Was bedeutet das fuer Sie?
1) Mit der Aenderung ist nur noch die strukturierte oder hybride Adressangabe mit mindestens Stadt und Land in Ihren Zahlungsanweisungen erlaubt, ausschliesslich unstrukturierte Adresszeilen sind ab November 2026 nicht mehr zugelassen.
2) Ab November 2026 muessen internationale und eilige Zahlungen ausserhalb des EU-/EWR-Raums Adressinformationen enthalten. Fuer abweichende Zahler und abweichende Beguenstigter ist bereits seit November 2025 bei Angabe der Adresse nur noch die strukturierte oder hybride Form erlaubt.
3) Fuer SEPA-Zahlungen und Lastschriften sind Adressangaben des Zahlers, wenn ein Teil der Zahlung ausserhalb der EU/EWR stattfindet, bereits heute verpflichtend. Bei Angabe eines abweichenden Zahlers bzw. abweichenden Beguenstigten sind grundsaetzlich keine Adressangaben erlaubt.
Handlungsempfehlung:
Wir bitten Sie daher, die Umstellung Ihrer Alt-Formate zeitnah umzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Systeme bzw. Ihre FinTS-Software die neuen Anforderungen erfuellen.
Fuer weiterfuehrende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer und besuchen Sie unsere Deutsche Bank ISO Website unter:
http://www.postbank.de/iso20022info
Bei Fragen zur Umstellung der Formate in Ihrer FinTS-Software wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Softwareproduktes.
Ihre Postbank
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Für eine Handlungsempfehlung von Euch wäre nicht nur ich dankbar.
Gruß
soeben die nachfolgende Nachricht erhalten:
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die Einfuehrung des ISO 20022-Standards bringt wesentliche Aenderungen im weltweiten Zahlungsverkehr mit sich, die auch Ihre Zahlungsabwicklung betreffen.
Ab November 2026 werden nur noch die XML-Format-Nachrichten fuer Ueberweisungen pain.001 v9 und fuer Lastschriften pain.008 v8 unterstuetzt.
Was bedeutet das fuer Sie?
1) Mit der Aenderung ist nur noch die strukturierte oder hybride Adressangabe mit mindestens Stadt und Land in Ihren Zahlungsanweisungen erlaubt, ausschliesslich unstrukturierte Adresszeilen sind ab November 2026 nicht mehr zugelassen.
2) Ab November 2026 muessen internationale und eilige Zahlungen ausserhalb des EU-/EWR-Raums Adressinformationen enthalten. Fuer abweichende Zahler und abweichende Beguenstigter ist bereits seit November 2025 bei Angabe der Adresse nur noch die strukturierte oder hybride Form erlaubt.
3) Fuer SEPA-Zahlungen und Lastschriften sind Adressangaben des Zahlers, wenn ein Teil der Zahlung ausserhalb der EU/EWR stattfindet, bereits heute verpflichtend. Bei Angabe eines abweichenden Zahlers bzw. abweichenden Beguenstigten sind grundsaetzlich keine Adressangaben erlaubt.
Handlungsempfehlung:
Wir bitten Sie daher, die Umstellung Ihrer Alt-Formate zeitnah umzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Systeme bzw. Ihre FinTS-Software die neuen Anforderungen erfuellen.
Fuer weiterfuehrende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer und besuchen Sie unsere Deutsche Bank ISO Website unter:
http://www.postbank.de/iso20022info
Bei Fragen zur Umstellung der Formate in Ihrer FinTS-Software wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Softwareproduktes.
Ihre Postbank
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Für eine Handlungsempfehlung von Euch wäre nicht nur ich dankbar.
Gruß