rs83 hat geschrieben:
Die Aussage von BARCLAY ist eindeutig und belegt Ihre Zuständigkeit.
Das ist vollkommener Quatsch! Nur weil BARCLAY felsenfest daran glaubt und eine gesetzliche Anforderung falsch interpretiert, muss es ja nicht richtig sein. Die Aussage von BARCLAY ist einfach falsch und ruft nur zur Nutzung ihres Internetportals auf.
Antwort von Barclaycard
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen.
Im September 2019 ist für alle Banken die zweite Stufe der neuen Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) in Kraft getreten. Im Zuge dieser Anpassungen, haben sich die Regelungen zur Abfrage von Transaktionen durch Drittanbieter geändert. Drittanbieter können z.B. Anbieter von Homebanking Software oder MultiBanking Apps sein. FALSCH
Leider ist es so, dass PSD2 es nötig macht, dass Drittanbieter nicht nur eine Lizenz haben, sondern sich bei jedem Finanzinstitut einzeln registrieren. Wir haben unsere Schnittstellenstandards bereits im August veröffentlicht und Drittanbietern zugänglich gemacht. Bisher hat sich Starmoney bei uns noch nicht registriert. Alle Funktionen stehen bereit, aber werden nur für Kunden von registrierten Drittanbietern freigeschaltet.
Selbstverständlich bietet Ihnen unser Online-Banking unter barclaycard.de die Möglichkeit, komfortabel und sicher, Ihre monatlichen Kontoübersichten und Ihren aktuellen Kontostand einzusehen, sowie Überweisungen zu tätigen. EIGENNUTZ
Nachfolgend noch ein paar Definitionen und das Internet ist wirklich voll davon.
Drittanbieter im Zahlungsverkehr
Im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr und der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) versteht man unter Third Party Provider (TPP) Drittanbieter, welche über Programmierschnittstellen (APIs) Zugang zu Kundenkonten erhalten.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Drittanbieter
Was sind „Drittdienstleister?
Unter Drittdiensten versteht man Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben. Die PSD 2 unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Drittanbietern: Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale-nieders ... n-erhalten
Also Fakt ist:
ALF-BanCo programmiert für mich (natürlich auch für Andere) eine Software, mit welcher ich selbst Homebanking machen kann und das ist eigentlich auch schon alles. PUNKT
Wenn ich nun nicht mehr in der Lage bin meine Finanzen selbst zu verwalten oder einfach keine Zeit mehr dafür habe, gebe ich diese "Arbeit" an einen Zahlungsauslösedienst oder einen Kontoinformationsdienst ab. Dieser erledigt nun in meinem Auftrag bestimmte Überweisungen oder ruft für mich irgend welche Kontoinformationen ab.
Ich würde also nie auf die Idee kommen die ALF AG damit zu beauftragen, da ich ja ein Bankprogramm habe und damit alles allein mache. Hier sollte also Jedem die Trennung von meiner eigenen Homebanking-Software und die Nutzung eines Drittanbieters klar sein.
Gruß
Crashandy