Beim neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers: die Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-ID über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenz ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-ID eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats.
Die Gläubiger-ID kann bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de).
ALF-BanCo speichert automatisch die eingegebene Gläubiger-ID und verwendet diese für alle SEPA-Lastschriften.
Bei SEPA-Einzel-Lastschriften wird die Gläubiger-ID automatisch nach Anlage der ersten SEPA-Lastschrift abgefragt.
Alternativ können Sie diese über „Mehr > SEPA-Gläubiger-ID verwalten“ eingeben oder ändern.
Diese Funktion ist verfügbar, wenn Sie im Modus „SEPA-Lastschrift“ sind.
Bei SEPA-Sammel-Lastschriften erfassen Sie die Gläubiger-ID über „Neu“ oder „Ändern“.