Ab Anfang Oktober 2025 ist im Online-Banking der Namensabgleich des Empfängers verpflichtend, die Verification of Payee (VoP).
Wenn Sie ab Anfang Oktober 2025 in BanCo eine Zahlung ausführen möchten, benötigen Sie mindestens ALF-BanCo Version 10.2.
Es ist dann gesetzlich vorgeschrieben – keine Einzelzahlung mehr ohne Empfängerprüfung möglich. Das Update ist innerhalb ALF-BanCo 10 kostenfrei. Für alte Versionen gibt es kostengünstige Umstiegsangebote.
Das Verfahren Verification of Payee (VoP) wurde vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council) festgelegt. Es soll die Zahlungssicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) erhöhen.
Mit dem VoP-Verfahren wird vor jedem Zahlungsvorgang die Identität des Zahlungsempfängers überprüft. Es wird kontrolliert, ob der angegebene Empfängername sowie die IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmen. Der Verification-of-Payee-Prozess wird also durchgeführt, bevor der Zahlende seinen Zahlungsauftrag beim Kreditinstitut freigibt.
Das neue Verfahren gilt für alle Zahlungen von Zahlungsverkehrskonten, also in ALF-BanCo für diese Auftragsarten:
- Überweisungen
- Terminüberweisungen
- Echtzeitüberweisungen
- Umbuchungen
- Sammelüberweisungen
- Daueraufträge
Wie funktioniert VoP?
Wenn ein Auftraggeber einen Auftrag bei einem Zahlungsdienstleister (dem eigenen Kreditinstitut, also der kontoführenden Bank) einreicht, initiiert der Zahlungsdienstleister die Prüfung von IBAN und Name des Auftragsempfängers im vorliegenden Auftrag. Der Zahlungsdienstleister meldet das Prüfungsergebnis zurück an den Auftraggeber. Der Auftraggeber muss das Prüfergebnis kontrollieren und gibt dann entweder den Auftrag unverändert frei oder korrigiert die Auftragsdaten.
Wie funktioniert VoP in ALF-BanCo?
Wenn Sie in ALF-BanCo eine Zahlung senden, erfolgt automatisch die Prüfung des Empfängers. Ihr Kreditinstitut sendet das Ergebnis der Empfängerprüfung an ALF-BanCo. Wenn die Empfängerdaten komplett korrekt sind, sehen Sie davon nichts und der Auftrag wird von der Bank sofort ausgeführt. Gibt es Abweichungen, werden diese angezeigt.

Die farbliche Kennzeichnung gibt einen sofortigen Hinweis:
- grün = Übereinstimmung
- gelb = Teilweise Übereinstimmung (Korrekter Name wurde zurückgemeldet)
- rot = Keine Übereinstimmung
- ! – Keine Prüfung möglich (IBAN nicht gefunden oder technische Gründe)
Setzen Sie das Häkchen bei „Empfängernamen automatisch in ALF-BanCo anpassen“, ersetzt BanCo bei „gelben“ Meldungen automatisch den von Ihnen erfassten (nicht korrekten) Empfängernamen mit dem vom Kreditinstitut zurückgemeldeten Empfängernamen.
Gibt es keine oder nur eine teilweise Übereinstimmung oder war keine Prüfung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen möchten – auf eigenes Risiko. Klicken Sie dafür auf den Button „Auftrag unverändert senden – auf eigenes Risiko“. Wir empfehlen allerdings, die Empfängerdaten anzupassen. Klicken Sie dafür auf „Auftrag nicht senden“, ändern Sie die Daten und versenden Sie den Auftrag erneut.
Firmenkunden
Firmenkunden können für Sammelüberweisungen eine Opt-out Option nutzen. Diese bewirkt, dass der VoP-Prozess nicht durchlaufen wird und alle Zahlungen ohne Prüfung der Empfängerdaten freigegeben werden. Dies ist für Firmenkunden bei Sammelüberweisungen möglich, die mindestens zwei Einzelüberweisungen enthalten. Setzen Sie dafür das Häkchen bei „Sofern möglich auf Empfängerprüfung verzichten“. Sie sehen dann die Informationen dazu (Bilder unten).


Aufträge, die über EBICS eingereicht werden (z. B. die Auftragsarten Überweisung CCT oder Echtzeitüberweisung CIP) sind automatisch Opt-Out. Es werden also dabei die bisherigen EBICS-Auftragsarten genutzt.