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EBICS FAQ - Häufige Fragen und Antworten

EBICS und Empfängerprüfung

Ab Anfang Oktober 2025 ist im Online-Banking der Namensabgleich des Empfängers verpflichtend, die Verification of Payee (VoP).

Weitere Informationen dazu lesen Sie hier.

Firmenkunden können für Überweisungen eine Opt-out Option nutzen. Diese bewirkt, dass der VoP-Prozess nicht durchlaufen wird und alle Zahlungen ohne Prüfung der Empfängerdaten freigegeben werden.

Aktuell sind alle Aufträge, die über EBICS eingereicht werden (z. B. die Auftragsarten Überweisung CCT oder Echtzeitüberweisung CIP) automatisch Opt-Out. Es werden also dabei die bisherigen EBICS-Auftragsarten genutzt.

Bis auf Weiteres können also über EBICS nur Überweisungen ohne Empfänger-Prüfung versendet werden.

In Zukunft wird bei EBICS die Empfänger-Prüfung so funktionieren, dass die Aufträge an die Bank gesendet werden. Dort bleiben die Aufträge auf dem Server und später kann das Ergebnis der Prüfung abgeholt und die Aufträge können freigegeben werden.

Falls Sie EBICS nutzen, kein Geschäftskunde sind und nicht nur Sammelaufträge durchführen, prüfen Sie bitte, ob Sie die Überweisungen auf anderem Weg senden können.